Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Pro Asyl, Presseerklärung,
28.05.2002
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung
ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Gerichtstermin weiterhin unklar
PRO ASYL: Die Kette der Verantwortung muss rekonstruiert werden
Auch drei Jahre nachdem der Sudanese Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung aus
Frankfurt unter den Händen von Bundesgrenzschutzbeamten zu Tode kam ist
nicht absehbar, ob und wann das Drama im Rahmen einer Gerichtsverhandlung aufgeklärt
wird. Zwar hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft im Februar 2002 Anklage gegen
drei BGS-Beamte wegen de s Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erhoben.
Die Anwälte der Beschuldigten haben jedoch Anträge auf Ablehnung der
Eröffnung der Hauptverhandlung gestellt.
Der 30-jährige Aamir Ageeb war am 28. Mai 1999 in einer Maschine der Lufthansa
während des Startvorgangs erstickt. Zuvor hatten ihn Grenzschützer
mit Plastikfesseln, meterlangen Klettbändern und einem Seil gefesselt und
ihm einen Motorradhelm übergestülpt.
Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Tattag wird die Aufklärung des Hintergrundes
immer schwieriger. PRO ASYL hält es für nötig, dass in einer
öffentlichen Gerichtsverhandlung die Ursachen- und Verantwortungskette
rekonstruiert wird, die zum Tod Ageebs geführt hat. Aamir Ageeb war bereits
der zweite Tote bei einer Flugabschiebung von deutschen Flughäfen. Lückenlose
Aufklärung ist unabdingbar, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.
Im April dieses Jahres sind zum ersten Mal in Europa Grenzschützer für
die Tötung eines Abzuschiebenden zur Verantwortung gezogen worden. Drei
Jahre nach dem Tod des abgelehnten nigerianischen Asylbewerbers Marcus Omofuma
wurden in Österreich drei an seiner Abschiebung beteiligte Fremdenpolizisten,
die ihn am 1. Mai 1999 mit Klebeband am Sessel eines Flugzeugs fixiert und geknebelt
hatten, in 1. Instanz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: zu acht
Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Flugabschiebungen mit tödlichem Ausgang hat es außer in Deutschland
und in Österreich auch in Belgien, Großbritannien und in der Schweiz
gegeben.